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   BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19   

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https://dejure.org/2019,15609
BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19 (https://dejure.org/2019,15609)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2019 - 5 StR 109/19 (https://dejure.org/2019,15609)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 5 StR 109/19 (https://dejure.org/2019,15609)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schizophrenie; Wahnsymptome; Beweiswürdigung; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung; Gefährlichkeitsprognose; länger währende Straffreiheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 63 StGB, § 416 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 76a StGB, § 413 StPO, § 435 Abs. 1 StPO, § 435 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zweifelsfreie Feststellung der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit des Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines nicht nur vorübergehenden ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zweifelsfreie Feststellung der Schuldunfähigkeit oder vermind...

  • rewis.io

    Längere Straffreiheit als Indiz für Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zweifelsfreie Feststellung der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit des Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines nicht nur vorübergehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 243
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Sie kommt nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2017 - 5 StR 70/17, und vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 mwN).

    Er kann - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend unter Hinweis auf die Anforderungen des § 435 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, aaO) dargelegt hat - auch nicht in dem Hinweis auf eine Einziehung in der dem Sicherungsverfahren zugrundeliegenden Antragsschrift gesehen werden.

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Dabei ist in diese Würdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Dabei ist in diese Würdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f.; vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565, 566).
  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Dabei ist in diese Würdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f.; vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565, 566).
  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Dabei ist in diese Würdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 602/13

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung einer dauerhaften

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 f.; vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565, 566).
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 70/17

    Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19
    Sie kommt nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2017 - 5 StR 70/17, und vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Sollte die Prüfung ergeben, dass die Taten nicht (sämtlich) im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden, wäre eine Überleitung in das Strafverfahren gemäß § 416 StPO in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19; Urteil vom 26. September 2019 - 4 StR 30/19 mwN).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    In die Würdigung ist gegebenenfalls auch einzubeziehen, dass sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 14; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; für die Unterbringung nach § 63 StGB s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21

    Einziehung im Sicherungsverfahren ohne besonderen Antrag der Staatsanwaltschaft

    aa) Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB davon abhängig, dass die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen gesonderten Antrag nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt hatte; weder Ausführungen in der Antragsschrift, dass bestimmte Gegenstände der Einziehung unterliegen, noch einen entsprechenden Antrag in der Hauptverhandlung sah die Rechtsprechung als hierfür ausreichend an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559; vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, RuP 2020, 36).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Für eine vollständige Gefährlichkeitsprognose hätte es einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und seines Verhaltens im Rahmen der seit der Tatbegehung andauernden vorläufigen Unterbringung im Maßregelvollzug bedurft, zumal der Beschuldigte - trotz der als langjährig eingestuften Erkrankung - bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5; vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 Rn. 9 mwN).Allein mit der allgemein erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefährlichkeitsprognose nicht begründet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Eine Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) ist in diesen Fällen nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO zulässig; dazu bedarf es eines gesonderten Antrags der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19; vom 21. März 2017 - 5 StR 70/17; und vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 mwN).
  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 165/21

    Einziehung eines Tatmittels bei nicht schuldhaft handelndem Angeklagten

    Vielmehr kommt die selbständige Einziehung eines Gegenstands nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2016 - 5 StR 309/16; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559, und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 mwN).
  • BGH, 01.03.2023 - 5 StR 500/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Es handelt sich deshalb nicht um relevante Beweiswürdigungsmängel im Umgang mit der Einlassung des Beschuldigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, RuP 2020, 36; Mosbacher, FPPK 2020, 446, 450 ff. mwN).
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